Bürgermeister

Bürgermeister von Ożarow Mazowiecki – Paweł Kanclerz

Tel.: 22 731 32 01
E-Mail: pkanclerz@ozarow-mazowiecki.pl

Der Bürgermeister von Ożarow Mazowiecki Paweł Kanclerz empfängt die Einwohner jeden zweiten und vierten  Mittwoch im Monat von 12.30 bis 17.30 Uhr.

Ein Bürgermeister ist das einzelne, ausführende Organ einer Gemeinde. Er führt seine Aufgaben mit der Unterstützung der Stadtverwaltung durch, deren Leiter er ist. Im Zuge der Verwaltung verleiht er dem Amt eine organisatorische Ordnung, die die Organisation  und ihre Arbeitsweise bestimmt. Er ist Chef der Stadtverwaltung, also Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Leiter aller organisatorischen Einheiten der Gemeinde. Der Bürgermeister leitet die laufenden Themen der Gemeinde und repräsentiert die Gemeinde nach außen.

Zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehört insbesondere:
1) Vorbereitung der Beschlussprojekte der Bürgerschaft,
2) Festlegung der Art und Weise für die Ausführung der Beschlüsse,
3) Führung der Finanzwirtschaft der Gemeinde,
4) Ausführung des Budgets der Gemeinde,
5) Entscheidung über individuelle Belange der öffentlichen Verwaltung,
6) Einstellung und Entlassung der Leiter der organisatorischen Einheiten in der Gemeinde,
7) Leitung des Gemeinde – Krisenmanagement-Teams,
8) Bekanntmachung der Akte normativer Art,
9) Aufgaben aus dem Bereich des persönlichen Datenschutzes.

Zu den ausschließlichen Aufgaben des Bürgermeisters  gehört:

  1. im Bereich des Lebensschutz und Gutes der Eigentümer:
    1) Bearbeitung eines organisatorischen Planes vor Überschwemmung, Auslösung und  Absage des Bereitschaftsdienstes und des Hochwasseralarmes,
    2) Verordnung der Evakuierung aus den Regionen einer unmittelbaren Gefahr,
    3) Einleitung von Aktionen, die in anderen Rechtsvorschriften bestimmt sind, angesichts der Auswirkung von Naturkatastrophen,
  2. im Bereich der Besitzverwaltung und der Gemeinde/Finanzwirtschaft:
    1) Verbindlichkeiten eingehen, die von, in Budget – Beschluss festgelegten Quoten der Ausgaben bedeckt sind, im Rahmen der Ermächtigungen, die vom Rat erteilt wurde,
    2) Ausgabe der Wertpapiere, in Rahmen der Ermächtigungen, die vom Rat erteilt wurde,
    3) Leitung der Budget – Ausgaben,
    4) Disponierung der Budget – Reserven,
    5) Erteilung der Ermächtigungen den Leitern der organisatorischen Einheiten, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen.